Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleich
Lehrende können viel dafür tun, Prüfungen so auszugestalten, dass für alle Studierende geeignete Bedingungen geschaffen werden und die Bedarfe benachteiligter Studierender berücksichtigt werden. Das fängt damit an, dass Sie in Ihrer Veranstaltung von Anfang Offenheit für Bedarfe von Studierenden signalisieren.
Ablauf und Verantwortlichkeiten beim Nachteilsausgleich
Unterstützungsangebote für Lehrende
Umsetzung barrierefreier Lern- und Prüfungsmaterialien
DoBuS unterstützt Sie, Lehr- und Prüfungsmaterialien an die Bedarfe von Studierenden mit Behinderungen anzupassen, wenn Studierende den Bedarf anmelden. Bei Prüfungsmaterialien muss ein bewilligter Nachteilsausgleich vorliegen (siehe Abschnitt Nachteilsausgleich) Weitere Informationen zur barrierefreien Gestaltung von Prüfungsmaterialien.
Beratung bei Nachteilsausgleich
DoBuS berät Lehrende und Studierende mit Behinderungen bei Umsetzung eines bewilligten Nachteilsausgleich für Prüfungsleistungen.