Barrierefreiheit
Barrierefreiheit
Zur barrierefreien Lehre gehört es, bei der Auswahl der Methoden und digitale Tools die Bedarfe der Studierenden in Ihren Veranstaltungen zu berücksichtigen. Signalisieren Sie zu Beginn des Semesters den Studierenden, dass Sie gerne auf die Bedarfe der Studierenden eingehen wollen und bitten Sie sie, sich bei Ihnen auf individuellem Weg zu melden. Keine Sorge – die Studierenden mit Behinderungen wissen meist gut, was sie benötigen. DoBuS berät und unterstützt Sie gerne, wenn Studierende Bedarfe anmelden.
Was heißt barrierefreie Lehre?
Barrierefreiheit in der Lehre betrifft die Lehr-Lernmaterialien, die Auswahl der Tools, Plattformen und die Didaktik. Es gibt verschiedene Konzepte, die wichtig sind, um eine chancengleiche Teilhabe von Studierenden mit Behinderungen an Studium und Lehre zu gewährleisten. Sie umzusetzen, ist nicht allein die Aufgabe der Lehrenden, die Hochschule unterstützt Sie dabei.
Universal Design meint nach der Definition in Artikel 2 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Produkte, Plattformen oder Infrastruktur von vorneherein so zu gestalten, dass sie von allen Menschen möglichst weitgehend ohne Anpassungen genutzt werden können. Breite automatisch öffnende Türen sind ein Beispiel, denn sie sind genauso problemlos für Menschen im Rollstuhl oder mit Kinderwagen wie für blinde Menschen nutzbar. Die TU Dortmund bemüht sich, dass digitale Plattformen, digitale Tools und Anwendung möglichst dem Universal Design entsprechen. Aber leider gibt das der Markt nicht immer her. Informieren Sie sich im Abschnitt Tools, inwieweit sie den Anforderungen des Universal Design und der Barrierefreiheit entsprechen.
Universal Design for Learning (UDL) überträgt diese Leitgedanken auf Bildung. Die Leitlinien des UDL wurden am Center for Applied Special Technology (CAST) in den USA entwickelt, um Lehr-Lernprozesse so zu gestalten, dass alle Studierenden Informationen entnehmen, Lernergebnisse verarbeiten und darstellen sowie engagiert und motiviert lernen können. UDL heißt, in der Lehre zu überlegen, ob die gewählten Materialien und Methoden tatsächlich für alle Studierenden zugänglich, nutzbar und motivierend sind und eventuell Wahlmöglichkeiten anzubieten, zum Beispiel unterschiedliche Formen der Beteiligung sowie Präsentation der Lernergebnisse zuzulassen. Einen Einstieg in UDL bietet z.B. eine kurze Selbstlerneinheit des Weiterbildungsprogramms von HD@DH.nrw (einmalige Registrierung erforderlich).
Barrierefreiheit bezeichnet ein klares Set von Regeln, wie Materialien, Lernumgebungen und Infrastruktur gestaltet sein muss, damit sie den Bedarfen der unterschiedlichen Beeinträchtigungen entspricht. Diese Regeln gibt es für Gebäude genauso wie für Internetseiten und digitale Materialien. Die gute Nachricht ist: Dieses Regelset ist erlernbar und Barrierefreiheit zu erreichen, ist gar nicht so schwer. Im Portal digitale Lehre gibt es einen Überblick über die wichtigsten Regeln.
Die individuellen Kompensationsstrategien der Studierenden mit Behinderungen bestimmen maßgeblich, ob die vorhandenen Studienbedingungen für sie ausreichend sind oder zusätzliche individuelle Maßnahmen erforderlich sind. Jede*r Studierende*r mit Behinderungen entwickelt unterschiedliche Strategien für die Kompensation der eigenen Beeinträchtigung und der erlebten Barrieren. Manche Studierende nutzen assistive Technologien wie Rollstühle oder Screenreader, die Nutzer*innen mit Sehbeeinträchtigung und Blindheit Computerinhalte vorlesen und/oder in Brailleschrift ausgeben. Andere greifen auf eine Kombination aus Studienassistenz und assistiven Technologien zurück. Gehörlose Studierende bringen in der Regel Gebärdensprachdolmetscher*innen mit in die Vorlesungen und Seminare. Diese Strategien haben Einfluss auf die Art und Weise, wie und in welchem Arbeitstempo sie Lernmaterialien lesen, Studienleistungen absolvieren und sich in Veranstaltungen beteiligen können. Deshalb ist es wichtig, dass sich Lehrende für die individuellen Bedarfe und Strategien der Studierenden interessieren und offen dafür sind, ihre Lehre darauf einzustellen
Angemessene Vorkehrungen sind nach der UN-BRK Änderungen und Anpassungen in Veranstaltungen, der Lehr-Lernmaterialien oder bei Prüfungen, damit einzelne Studierende mit Behinderungen chancengleich studieren können. Sie gehören nach dem Hochschulgesetz NRW § 3 Absatz 5 zu den Aufgaben der Hochschule. Dazu zählt, dass die TU Dortmund behindertengerechte Lernplätze und einen Arbeitsraum für Studierende mit Behinderungen vorhält, Hilfsmittel ausleiht und DoBuS Lehrende unterstützt, Lernmaterial entsprechend den individuellen Bedarfen anzupassen. Zu den angemessenen Vorkehrungen kann es auch gehören, Studierenden die digitale Teilnahme an Veranstaltungen zu ermöglichen. Die wichtigste angemessene Vorkehrung, die insbesondere bei Prüfungen greift, ist der Nachteilsausgleich.
Unterstützungsangebote für Lehrende
Umsetzung barrierefreier Lernmaterialien
DoBuS unterstützt Sie, Lehr- und Prüfungsmaterialien an die Bedarfe von Studierenden mit Behinderungen anzupassen, wenn Studierende solche Bedarf anmelden. Weitere Informationen zur barrierefreien Gestaltung von Materialien.
Amberscript: automatische Erstellung von Untertiteln
Die TU Dortmund stellt Lehrenden mit Amberscript eine Plattform zur Verfügung, auf der sie automatisch Untertitel für ihre Lehrvideos erstellen können. Wenden Sie sich an DoBuS, um einen Zugang zu erhalten.
Eve: automatische Untertitel bei Live-Veranstaltungen
Eve ist eine Internetplattform, die live automatische Untertitel bei Veranstaltungen erzeugt, wenn die Teilnehmer*innen in ein mit einem Computer verbundenes Mikrofon sprechen. Die Teilnehmer*innen können die Untertitel auf ihrem Smartphone oder Computer live mitlesen. Es kann sowohl bei Online-Veranstaltungen als auch in Hörsälen und Seminarräumen genutzt werden. DoBuS stellt Studierenden und Lehrenden bei Bedarf einen Zugang zu Eve zur Verfügung. Eine Mail an DoBuS genügt.
Vertiefungsangebote/ Links
Workshop- und Beratungsangebote
Im Weiterbildungsprogramms der Hochschuldidaktik bietet DoBuS zwei Workshops an:
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Psychisch erkrankte Studierende? Barrierefrei lehren und beraten
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Digitale Lehr-Lernmaterialien barrierefrei gestalten
Sprechstunde digitale Barrierefreiheit: Jeden ersten Montag im Monat bietet DoBuS eine offene Sprechstunde an (14 bis 15 Uhr), sie findet im Rahmen der regelmäßigen Offenen Sprechstunde für Digitale Lehre statt.
Externe Links und Literatur
- Rummler, K. (2014) (Hrg.): Lernräume gestalten – Bildungskontexte vielfältig denken.
- Koeritz, J., Kolbert, L. & Winde, M. (2022): Zehn Leitlinien für zukunftsorientierte Lernräume. Positionspapier. Stifterverband.
- Dossier zu Lernräumen des Hochschulforums Digitalisierung mit verschiedenen Blogbeiträgen