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Warnmeldung vom 23.03.2026  

Warnung vor Nutzung von VPN-Diensten in China

Laut Information des Auswärtigen Amtes ist die Nutzung von VPN-Diensten zur Umgehung der staatlichen Internetzensur in China seit Inkrafttreten des chinesischen Cybersicherheitsgesetzes verboten. Es besteht daher das Risiko, dass die Nutzung von VPN-Diensten strafrechtlich verfolgt wird, unter Umständen auch mit vorläufiger Inhaftierung.

Das Auswärtige Amt empfiehlt ausdrücklich, auf die Nutzung entsprechender VPN-Dienste in China zu verzichten.

Informieren Sie sich grundsätzlich vor Reiseantritt über Risiken für die Informationssicherheit im Zielland: Machen Sie sich mit den gängigen Informationssicherheitsrisiken im Reiseland vertraut, wie z. B. öffentliches WLAN, Cyberkriminalität und staatliche Überwachung.

Eine erste Anlaufstelle bieten die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts. Darüber hinaus hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die Informationsblätter Sicherheit auf Geschäftsreisen sowie Sicherheit auf Geschäftsreisen: China veröffentlicht.

Ihre Informationssicherheitsbeauftragten
Ralf Offele & Ebru Ernesti (stellvertretend)
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