Nachteilsausgleich

Gesamtansicht DoBuS Arbeitsraum mit acht Arbeitsplätzen. Im Bildhintergrund eine Fensterfront über Eck mit elf Fenstern. Am rechten Bildrand eine Schrankwand.Prüfungen müssen so gestaltet werden, dass alle Studierenden zu chancengleichen Bedingungen teilnehmen können. Eine barrierefreie und diversitätssensible Ausgestaltung ist deshalb wichtig. Das Hochschulgesetz NRW sieht ausdrücklich vor, dass die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Behinderung und chronischen Erkrankungen durch angemessene Vorkehrungen berücksichtigt werden. Dementsprechende Regelungen gibt es auch in allen Prüfungsordnungen. Der Nachteilsausgleich ist ein wichtiges Instrument, um chancengleiche Bedingungen zu erreichen. Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen können, auf Wunsch, mit Unterstützung durch DoBuS, einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen, der beim Prüfungsamt eingereicht und vom jeweils zuständigen Prüfungsausschuss geprüft wird, siehe eigener Abschnitt.

Lehrende können viel dafür tun, Prüfungen so auszugestalten, dass für alle Studierende geeignete Bedingungen geschaffen werden und die Bedarfe benachteiligter Studierender berücksichtigt werden. Das fängt damit an, dass Sie in Ihrer Veranstaltung von Anfang Offenheit für Bedarfe von Studierenden signalisieren.

Ablauf und Verantwortlichkeiten beim Nachteilsausgleich 

Zeigen Sie sich offen für die Bedarfe von Studierenden und weisen Sie die Studierenden bei Bedarf darauf hin, dass sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen sollten.

Die Studierenden müssen den Antrag auf Nachteilsausgleich zusammen mit einem Attest beim Prüfungsamt einreichen. DoBuS berät die Studierenden gerne bei der Antragsstellung. Über die Bewilligung beschließt der zuständige Prüfungsausschuss. Wenn der Antrag bewilligt wurde, müssen die Studierenden die Lehrenden rechtzeitig darüber informieren und den bewilligten Nachteilsausgleich vorlegen.

Die Lehrenden sind verpflichtet, die im Beschluss bewilligte Art des Nachteilsausgleichs umzusetzen. DoBuS unterstützt die Lehrenden dabei, z.B. indem es die Prüfungsmaterialien in einer passenden Form umsetzt und/oder den DoBuS-Arbeitsraum für die Klausur zur Verfügung stellt, wenn Studierende die darin vorhandenen Hilfsmittel benötigen.

Der Nachteilsausgleich kann auf verschiedene Arten den Rahmen der Prüfung modifizieren, zum Beispiel:

  • Wechsel des Prüfungsformats

  • Veränderte Formale, technische Gestaltung, z.B. Vergrößerung, farbliche Gestaltung oder Alternativtexte zu Abbildungen, Klausuraufgaben in barrierefreier digitaler Form

  • Veränderte räumliche Bedingungen, z.B. eigener Klausurraum, spezifische Beleuchtung, barrierefreier Zugang, Nähe zu barrierefreier Toilette

  • Veränderte zeitliche Bedingungen, z. B. Verlängerung der Bearbeitungszeit, Fristverlängerungen, Erholungspausen, Splitten von Kombinationsklausuren

  • Hilfsmittel, z.B. Screenreader, Braillezeile, Bildschirmlesegerät, Nutzung des eigenen Laptops/eigener Tastaturen, Spracheingabeprogramme

  • Assistenz

Unterstützungsangebote für Lehrende

Umsetzung barrierefreier Lern- und Prüfungsmaterialien 
DoBuS unterstützt Sie, Lehr- und Prüfungsmaterialien an die Bedarfe von Studierenden mit Behinderungen anzupassen, wenn Studierende den Bedarf anmelden. Bei Prüfungsmaterialien muss ein bewilligter Nachteilsausgleich vorliegen (siehe Abschnitt Nachteilsausgleich) Weitere Informationen zur barrierefreien Gestaltung von Prüfungsmaterialien.

Beratung bei Nachteilsausgleich
DoBuS berät Lehrende und Studierende mit Behinderungen bei Umsetzung eines bewilligten Nachteilsausgleich für Prüfungsleistungen.

Ansprechpersonen für Beratung