Nachteilsausgleich

Gesamtansicht DoBuS Arbeitsraum mit acht Arbeitsplätzen. Im Bildhintergrund eine Fensterfront über Eck mit elf Fenstern. Am rechten Bildrand eine Schrankwand.Prüfungen müssen so gestaltet werden, dass alle Studierenden zu chancengleichen Bedingungen teilnehmen können. Eine barrierefreie und diversitätssensible Ausgestaltung ist deshalb wichtig. Das Hochschulgesetz NRW sieht ausdrücklich vor, dass die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Behinderung und chronischen Erkrankungen durch angemessene Vorkehrungen berücksichtigt werden. Dementsprechende Regelungen gibt es auch in allen Prüfungsordnungen. Der Nachteilsausgleich ist ein wichtiges Instrument, um chancengleiche Bedingungen zu erreichen. Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen können, auf Wunsch, mit Unterstützung durch DoBuS, einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen, der beim Prüfungsamt eingereicht und vom jeweils zuständigen Prüfungsausschuss geprüft wird, siehe eigener Abschnitt.

Lehrende können viel dafür tun, Prüfungen so auszugestalten, dass für alle Studierende geeignete Bedingungen geschaffen werden und die Bedarfe benachteiligter Studierender berücksichtigt werden. Das fängt damit an, dass Sie in Ihrer Veranstaltung von Anfang Offenheit für Bedarfe von Studierenden signalisieren.

Ablauf und Verantwortlichkeiten beim Nachteilsausgleich 

Unterstützungsangebote für Lehrende

Umsetzung barrierefreier Lern- und Prüfungsmaterialien 
DoBuS unterstützt Sie, Lehr- und Prüfungsmaterialien an die Bedarfe von Studierenden mit Behinderungen anzupassen, wenn Studierende den Bedarf anmelden. Bei Prüfungsmaterialien muss ein bewilligter Nachteilsausgleich vorliegen (siehe Abschnitt Nachteilsausgleich) Weitere Informationen zur barrierefreien Gestaltung von Prüfungsmaterialien.

Beratung bei Nachteilsausgleich
DoBuS berät Lehrende und Studierende mit Behinderungen bei Umsetzung eines bewilligten Nachteilsausgleich für Prüfungsleistungen.

Ansprechpersonen für Beratung